UBA: Viele alte Kraftwerke in Deutschland vom Netz

03.04.2001

Am 1. April 2001 endet die letzte Phase der Umsetzung der Umweltanforderungen für Großfeuerungsanlagen. In den neuen Bundesländern müssen dann alle mit fossilen Brennstoffen - also die mit Kohle, Gas- und Öl - befeuerten Kraftwerke und Heizkraftwerke, die eine Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt haben und nicht modernisiert wurden, vom Netz genommen werden. Bis zu diesem Termin war der Betrieb von nicht modernisierten Altanlagen mit einer begrenzten Restnutzungsdauer gestattet. Damit findet der letzte Teil einer der erfolgreichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den neuen Bundesländern seinen Abschluss.

Mit fossilen Brennstoffen befeuerte Kraft- und Heizkraftwerke haben einen bedeutenden Anteil an umweltbeeinflussenden, klimawirksamen und säurebildenden Emissionen (Treibhauseffekt und saurer Regen). Auch an der Bildung von bodennahem Ozon, der Eutrophierung von Böden und Gewässern und der Belastung durch Staub (Feinstaub) sind diese Anlagen beteiligt. Die Großfeuerungsanlagen-Verordnung (13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 13. BImSchV) von 1983 hatte in den 80er Jahren bis Anfang der 90er Jahre in den alten Bundesländern zu einer drastischen Senkung der Emissionen der klassischen Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx) und Staub geführt. Bis 1994 wurden die Emissionen - im Vergleich zu 1983 - an SO2 um etwa 90 %, an NOx um etwa 78 % und an Staub um etwa 80 % gesenkt. Die Sanierung bestehender Großfeuerungsanlagen wurde in den alten Bundesländern 1993 abgeschlossen.

Seit 1990 gelten die Emissionsgrenzwerte der Großfeuerungsanlagen-Verordnung auch in den neuen Ländern, in denen praktisch der gesamte Kraftwerkspark zu modernisieren und zu erneuern war. Die größten Umweltverschmutzer wurden in kürzester Frist stillgelegt. Bis Juni 1996 gelang es, die Ausrüstung der Kraftwerke und Industriefeuerungen, die mit einer unbegrenzten Restnutzungszeit weiterbetrieben werden sollen, mit modernen Umweltschutztechniken abzuschließen.

1990 wurden in den neuen Ländern etwa 275 Großfeuerungsanlagen von der Verordnung erfasst. Alle Anlagen waren sanierungsbedürftig; infolge der Altersstruktur und der sehr niedrigen Wirkungsgrade erfolgten viele Stilllegungen. Die überwiegende Zahl der Anlagen wurde mit Braunkohle befeuert. Die damals in der ehemaligen DDR erteilten Genehmigungen hatten in der Regel keine Anforderungen zur Begrenzung der Emissionen von SO2 und NOx und ließen bis auf Ausnahmen sehr hohe Emissionen an Staub, SO2 und NOx im Abgas zu. Bei der Durchführung der Nachrüstungs- und Stillegungsmaßnahmen in den neuen Ländern waren die positiven Erfahrungen bei der Umsetzung der Verordnung in den alten Bundesländern sehr hilfreich. Wirksame Abgasreinigungstechniken (Entstaubung sowie Entschwefelung der Abgase) sichern, dass die Schadstoffe Staub zu 99,9 % und SO2 zu 95 % zurückgehalten und die abgeschiedenen Stoffe als wertvolle Rohstoffe (Gips, Baustoffe) praktisch vollständig verwertet werden. Die grundlegende Modernisierung der Anlagen führte zu einer erheblichen Erhöhung der Energieeffizienz und damit zu einer geringeren spezifischen CO2-Emission.

Die Emissionen von SO2 und NOx in diesem Anlagenbereich werden im Rahmen der Umweltberichterstattung ermittelt. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes wurden im Jahr 2000 in Deutschland etwa 520 Anlagen betrieben, davon etwa 20 % in den neuen Bundesländern. Von 1983 bis 2000 gelang es, die SO2-Emissionen aus Großfeuerungsanlagen um etwa 95 % auf weniger als 300 Kilotonnen (kt; 1 kt = 1000 Tonnen)) zu senken, die NOx-Emissionen um 75 % auf etwa 250 kt.

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