GDCh fordert mehr Mitsprache der Hochschulen
Die GDCh geht bei ihren Überlegungen davon aus, dass das Chemiestudium an bundesdeutschen Hochschulen auch in Zukunft im globalen Wettbewerb bestehen muss. Defizite im Studienverlauf, die sich in zu hohen Abbrecherquoten und langen Studienzeiten niederschlagen, müssten behoben werden. Ein Auswahlrecht der Hochschulen könnte diesem Ziel dienen. Begabungen und Interessen der Studierwilligen wären so mit dem Lehr- und Forschungsangebot besser in Einklang zu bringen.
Die GDCh nennt in ihrem Positionspapier Kriterien für die Auswahl der Studierenden. Bei den fachlichen Voraussetzungen spielen neben den Schulleistungen z.B. die Fähigkeit zur Problemlösung und Kreativität, bei den persönlichen Voraussetzungen z.B. Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit eine Rolle. Die Eignungsfeststellung erfolgt nicht nur in schriftlicher Form. Das ergänzende Gespräch hat auch Beratungscharakter.
Das Auswahlrecht fördert den Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Die Zulassung der Studierenden ausschließlich über persönliche Leistungen und Fähigkeiten verbessert aber auch die soziale Chancengleichheit beim Zugang zum Hochschulstudium. Es gehört zu den Grundsätzen des Positionspapiers, dass alle Studienbewerber entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen sowie unabhängig von ihrer sozialen Herkunft freien Zugang zu allen Studiengängen haben.
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