IBS AG übernimmt Software-Unternehmen in den USA

02.07.2001

Die IBS AG (WKN 622 840) und die Quality Systems International, Inc., Lexington, MA (QSI) haben heute die Übereinkunft erzielt, daß IBS America Inc. 100% der QSI-Anteile übernehmen wird. Ziel dieser Akquisition ist ein schnellerer Markteintritt der IBS-Produkte in den USA über die gewachsenen Vertriebs-kanäle der QSI. Damit ist die IBS-Gruppe der einzige Anbieter von Qualitätsmanagement-Software, der sowohl in Europa als auch in den USA stark positioniert ist.

QSI ist mit 40 Mitarbeitern ein auf dem US-Markt führender Hersteller von integrierten Software-Anwendungen im Bereich Qualitätsmanagement. Die Produkte unterstützen die Anwender, die Standards von ISO 9001, QS 9000 und ISO 14000 zu erhalten. Im Jahr 2000 wurden ca. 5 Mio. USD umgesetzt. Trotz hoher F&E Aufwendungen wurde ein ausgeglichenes Ergebnis in 2000 erreicht.

Das Unternehmen wurde 1994 gegründet. Die geschäftsführenden Gesellschafter sahen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auf dem QM-Markt die Notwendigkeit der Schaffung eines Produktes zur Unterstützung und Automatisierung von Qualitätsprozessen. Ihr Produkt unterstützt eine schnelle und fehlerfreie Produktentwicklung und Produktion und liefert dem Management Transparenz über den Status aller qualitätsrelevanten Prozesse. Dadurch erzielt der Kunde enorme Einsparungspotentiale.

Die im wesentlichen direkt vertriebenen QSI-Produkte werden den Kunden hauptsächlich über Web-Conference präsentiert. Dadurch konnte das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine hohe Expertise im web-basierten Umfeld aufbauen. QSI arbeitet seit vielen Jahren mit einem gewachsenen Kundenstamm (u.a. mit Chrysler, Kodak, Caterpillar, Kawasaki, Goodyear Tire & Rubber und Motorola) zusammen.

Durch das sich ergänzende Produktspektrum können beide Unternehmen kurzfristig profitieren und versprechen sich dadurch nicht nur für den amerikanischen Markt enorme Vorteile. Die bestehenden Vertriebskanäle der QSI sind in der Lage, den Kunden sofort alle IBS-Produkte anzubieten.

Der endgültige Abschluß des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen.

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