Unternehmensvertrag zwischen Bayer und Schering in Kraft

Eintragung ins Handelsregister erfolgt

02.11.2006

Nachdem die außerordentliche Hauptversammlung der Schering AG am 13. September 2006 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bayer-Tochter Dritte BV GmbH zugestimmt hat, ist der Vertrag nunmehr am 27. Oktober 2006 durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die vollständige Integration von Schering in den Bayer-Konzern geschaffen.

Die Einzelheiten des nach dem Vertrag zu unterbreitenden Abfindungsangebots an die außenstehenden Schering-Aktionäre sollen in Kürze bekannt gegeben werden.

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