Bleifarbe in Spielzeug: Deutsche Lackindustrie kritisiert Mängel bei Chemikalienverordnung REACH
Das erneute Auftauchen von giftigen Bleifarben in Spielzeug aus China ist nach Einschätzung der deutschen Lackindustrie ein trauriger Beleg für gravierende Lücken der neuen EU-Chemikalienverordnung REACH. Wie der Präsident des Verbandes der deutschen Lackindustrie, Peter Becker, in Frankfurt erklärte, werden Fertigerzeugnisse wie eben auch Kinderspielzeug von der EU-Verordnung nicht geregelt. Hier gelte es schnellstens nachzubessern.
Becker: " Ein Großteil der Konsumgüter, mit denen wir täglich zu tun haben, wird nicht in der EU hergestellt. Die Produzenten in Fernost müssen die Unbedenklichkeit der von ihnen benutzten Chemikalien, beispielsweise bei Spielzeugfarben, nicht beweisen. Nur europäische Unternehmen unterliegen der neuen Chemikalienverordnung, während sich die Giftzwerge durch die Hintertür in die Wohnungen einschleichen."
Nach heutigem Stand sei mit der neuen EU-Chemikalienverordnung der Umwelt- und Verbraucherschutz keinesfalls umfassend verbessert worden. Zugleich seien jedoch der heimischen Industrie massive Kostenbelastungen für die Registrierung von Chemikalien auferlegt worden. Becker spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass auch ausländische Hersteller für ihre Exporte beispielsweise von lackiertem Spielzeug nach Europa nur Chemikalien verwenden dürfen, die entsprechend nach REACH registriert sind.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen

Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.
Meistgelesene News
Weitere News von unseren anderen Portalen
Zuletzt betrachtete Inhalte
Neue Richtlinie: Kontaktproben für Faserstäube endlich einheitlich - Richtlinie VDI 3877 Blatt 1 (Entwurf): Messen von Innenraumverunreinigungen – Messen von auf Oberflächen abgelagerten Faserstäuben – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
Wasserstoff für unterwegs

Cambridge Viscosity, Inc. - Medford, USA

VAR GmbH - Marl, Deutschland
„Chemiehandel im März 2011 - Krise überwunden aber Sorge um die Zukunft“
Bayer HealthCare Diagnostika setzt auf Autoimmuntests

D3 CHIMIE S.A.S. - Aix-en-Provence, Frankreich

Quest Innovations B.V. - Middenmeer, Niederlande

Warwick Benbassat S.A. - Barcelona, Spanien

E3 Lithium - Calgary, Kanada
Cabot begrüsst neue europäische Standards für Materialien mit Lebensmittelkontakt
