Gabriel: Nachhaltigkeitsstandards für Biokraftstoffe können nicht warten - EU-Kommission hält deutsche Verordnung an
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2007 den Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen, die unter anderem die Einhaltung von Mindeststandards für den Anbau von Biomasse für Biokraftstoffe festlegt. Dies muss durch Zertifizierungssysteme nachgewiesen werden. Die Standards umfassen Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis, an die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen sowie an den Schutz von Lebensräumen, beispielsweise von Urwäldern. Die Verordnung wurde anschließend, wie EU-rechtlich vorgeschrieben, der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet, damit diese die Auswirkungen auf den Binnenmarkt prüfen kann. Die EU-Kommission teilte jetzt mit, dass das Verfahren zunächst bis Dezember 2008 angehalten wird.
"Deutschland gehört zu den Ländern, die seit Jahren den Einsatz von Bio-Energie fördern. Deshalb sehen wir uns jetzt auch in der Verantwortung, die Förderung so zu gestalten, dass der Biomasseanbau nicht zu neuen Umweltproblemen führt", betonte Bundesumweltminister Gabriel. Nachhaltigkeitskriterien, ob auf nationaler oder EU-Ebene, sind hierfür ein wesentlicher Beitrag. "Zugleich setzen wir uns für global geltende Standards ein und wollen, dass auch die im Mai in Bonn tagende UN-Naturschutzkonferenz hierzu ihren Beitrag leistet", so Gabriel.
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