Unternehmen können Chemikalien online melden

Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA

16.08.2010 - Deutschland

Deutsche Unternehmen können ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen. Die CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe gilt seit 2009. Fragen dazu beantwortet der REACH-CLP Helpdesk, die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet und wird für die Bereitstellung von Informationen zu REACH und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.

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