Pariser Klimaschutzabkommen tritt in Kraft
Hendricks: Der weltweite Klimaschutz bekommt ein Grundgesetz
Das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Klimaschutzabkommen tritt am 4. November 2016 offiziell in Kraft – vier Jahre früher als ursprünglich erwartet. Dazu erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
„Das ist eine Zeitenwende für uns Klimaschützer. Der weltweite Klimaschutz bekommt ein Grundgesetz. Auf dieser Grundlage macht sich die ganze Welt auf den Weg hin zu einer klimaverträglichen Wirtschaftsweise. Noch nie ist ein globaler völkerrechtlicher Vertrag von derart großer Bedeutung so schnell in Kraft getreten. Und noch nie standen die Zeichen besser für den Schutz unseres Weltklimas. Jetzt gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen.
Das Pariser Klimaschutzabkommen gibt der Weltgemeinschaft eine langfristige Orientierung und ein gemeinsames, verbindliches Ziel. Und es legt Prinzipien für die Umsetzung fest: nationale Klimaschutzpläne, die regelmäßig aktualisiert und angepasst werden, um aus Erfahrungen zu lernen und technologische Entwicklungen aufzunehmen. Genau diesen internationalen Prinzipien folgt der Klimaschutzplan 2050, den die Bundesregierung in Kürze verabschieden will.
Das frühe Inkrafttreten gibt uns auch Rückenwind für die nächste Klimakonferenz in Marrakesch, die schon am kommenden Montag beginnt. Deutschland wird sich bei der COP 22 in Marrakesch für eine zügige und ambitionierte Umsetzung des Pariser Abkommens stark machen.“
Das Paris-Abkommen wurde bislang (Stand 3. November) von 94 Staaten ratifiziert, auf die ein Anteil von 66% der weltweiten Treibhausgasemissionen entfällt. Für das Inkrafttreten mussten mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, die einen Emissionsanteil von mindestens 55% auf sich vereinigen. Am 5. Oktober hat Deutschland gemeinsam mit der EU das Pariser Abkommen über die Schwelle für das Inkrafttreten gehoben. Während der COP 22 in Marrakesch wird am 15. November die erste Vertragsstaatenkonferenz unter dem Pariser Abkommen in Marrakesch eröffnet.
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