A T E X - sind Sie gerüstet?

Harmonisierung der europäischen Regulierungen

24.10.2003

Der 1. Juli 2003 brachte mit der neuen 94/9/EG Richtlinie (ATEX 100a) sowohl für produzierende Unternehmen als auch für Lieferanten dieser Unternehmen einige Änderungen. Die neue Richtlinie trägt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer bei und harmonisiert die Regulierungen in ganz Europa für alle Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären vorherrschen.

Was bedeutet ATEX 100a für Sie?

Die neue Richtlinie nimmt jeden Arbeitgeber in die Pflicht, seine Produktionsbereiche entsprechend der neuen Klassifizierung einzuteilen. Es obliegt dem Arbeitgeber, die spezifi schen Risiken in seinen Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre zu beurteilen. Zudem ist er verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen,aus dem die Zoneneinteilung, die Explosionsrisiken, der Betrieb und die Wartung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln und deren sichere Verwendung hervorgehen. Das Explosionsschutzdokument muß jeder Arbeitgeber in Deutschland für seinen Arbeitsbereich bis spätestens zum 31. Dezember 2005 erstellt haben. In den restlichen Ländern der EU muß das Dokument bis zum 30. Juni 2006 vorliegen.

Was heißt das für den Zukauf neuer Geräte?

Seit dem 1.Juli 2003 dürfen nur noch elektrische Betriebsmittel in den Verkehr gebracht und verkauft werden, die der neuen Richtlinie entsprechen. Zur Installation neuer Geräte und Anlagen benötigt der Verkäufer vom Käufer eine detaillierte Bedarfserklärung, damit dieser seiner Verpflichtung, die aus 94/9/EG hervorgeht, nachkommen kann. Damit wird sichergestellt, daß der Kunde die richtigen Komponenten für seine vorgegebene Ex-Zone erhält und die Betriebssicherheit nach ATEX 100a gewährleistet ist.

Was heißt das für den Betrieb von Altgeräten?

Bereits vor dem 1. Juli 2003 verwendete Arbeitsmittel dürfen weiterbetrieben werden. Sich noch im Betrieb befindliche nicht richtlinienkonforme Geräte dürfen jedoch nicht umgestaltet, geändert oder erweitert werden, sofern die Änderungen nicht den Mindestvorschriften der neuen Richtlinie entsprechen. Nur so ist der Bestandsschutz für die vorhandenen Anlagen gültig.

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