Cabot begrüsst neue europäische Standards für Materialien mit Lebensmittelkontakt

08.10.2008 - Belgien

Cabot Corporation hat die neuen Spezifikationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Ruße in Kunststoffprodukten, die für Erzeugnisse mit Lebensmittelkontakt verwendet werden, und die damit verbundene erstmalige EU-weite Einführung wissenschaftlich basierter Standards über Ruße begrüßt.

Zuvor hatte es keine europäischen Standards für Ruße in Kunststofferzeugnissen mit Lebensmittelkontakt gegeben. Die Regelung erfolgte in einigen Ländern durch nationale Gesetze, die aber von Land zu Land unterschiedlich waren. In anderen Ländern gab es keine verbindlichen Empfehlungen.

Die Entscheidung, Ruß in Kunststofferzeugnissen mit Lebensmittelkontakt zu evaluieren, obwohl diese Substanz selbst nicht migriert, wurde gefällt, da dies bei einigen Verunreinigungen - wie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) - unter bestimmten Bedingungen der Fall sein kann. Benzo(a)pyren (BaP) beispielsweise gilt als Kennzeichnung, um Auftreten und Wirkung krebserzeugenden PAK in Lebensmitteln festzustellen. Aus diesem Grund war es wichtig, angemessene Reinheitskriterien für Ruß zu definieren, um zu gewährleisten, dass weder Benzo(a)pyren noch andere krebserzeugende PAK von Artikeln mit Lebensmittelkontakt in die jeweiligen Lebensmittel migrieren können.

Zur Vermeidung der Migration unerwünschter Verunreinigungen hat die Europäische Kommission die Richtlinie 2007/19/EG erlassen, die am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie spezifiziert folgende Reinheitsanforderungen für Ruß selbst:

- Toluollösliche Substanzen maximal 0,1 %.

- UV Absorbierung von Cyclohexanextrakt bei 386 nm weniger als 0,02 für eine Zelle von 1 cm oder 0,1 für eine Zelle von 5 cm.

- Benzo(a)pyrengehalt von maximal 0,25 mg/kg

- Maximaler Russgehalt in Polymer: 2,5 Gew.-%

Seit dem 1. Mai dieses Jahres gelten diese Vorgaben für alle Kunststoffartikel die mit Lebensmittel in Berührung kommen. Um der Industrie und ihren Zulieferern Zeit für die Umstellung auf die neuen Standards zu geben, dürfen vorhandene Artikel wie Folien und Behälter, die nach den vorherigen Standards hergestellt wurden, bis zum 1. Mai 2009 verwendet werden.

Dr. Nicole Petiniot, European Regulatory Affairs Manager von Cabot, begrüßte die Richtlinie: „Die alte Situation mit den vielen unterschiedlichen Standards, die in den verschiedenen Ländern galten, war unübersichtlich und verwirrend. Zudem basierten einige Standards nicht auf wissenschaftlichen Fakten. Die neuen Standards stützen sich auf eine gründliche Forschung und sind eindeutig, sodass die Verpackungsindustrie und Lebensmittelhersteller sich nun an eindeutige, EU-weit gültige Spezifikationen halten können. Dies stellt eine wichtige Verbesserung dar.“

Einige der Cabot-Masterbatches entsprächen bereits vollständig den neuen Vorgaben, so Petiniot, während für andere noch eine neue Formulierung zu entwickeln sei, um dies zu gewährleisten.

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