EU-Kommission veröffentlicht Bericht zum „REACH-Review“

VCI begrüßt Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH

07.02.2013 - Deutschland

Rund fünf Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Chemikalienverordnung REACH hat die EU-Kommission ihren Bericht über Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung vorgelegt. Insgesamt kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass REACH gut funktioniert und alle zum gegenwärtigen Zeitpunkt überprüfbaren Zielsetzungen erfüllt sind. Die Kommission kommt auch zu dem Schluss, dass derzeit keine Änderungen des Gesetzestextes erforderlich sind.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt dieses Ergebnis. Dr. Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer für Wissenschaft, Technik und Umwelt, sagt: „Der Bericht der EU-Kommission zum REACH-Review schafft erst einmal Rechts-sicherheit. Die Chemieunternehmen können sich weiter voll auf die REACH-Umsetzung konzentrieren und die bisher gemachten Erfahrungen nutzen.“

REACH verpflichtet Unternehmen dazu, bis Mai 2018 alle in Europa hergestellten oder nach Europa importierten chemischen Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki zu registrieren. Ohne Registrierung darf ein Stoff nicht hergestellt, importiert oder vermarktet werden. Derzeit läuft bis zum 31. Mai 2013 die zweite Registrierungsfrist für Chemikalien im Mengenband von mehr als 100 Tonnen jährlich. Anschließend folgt bis 2018 die letzte Registrierungsfrist für Stoffe mit Herstellungs- und Importmengen von mehr als einer Tonne pro Jahr.

Von diesen Registrierungsfristen sind kleine und mittlere Chemieunternehmen sowie Spezialchemikalien stark betroffen. Hintergrund ist, dass die Registrierungskosten bei Chemikalien mit kleinen Herstellungsmengen im Verhältnis zum jeweiligen Umsatz relativ hoch sind. Die kritische Phase der REACH-Umsetzung steht damit noch bevor. Romanowski sagt: „Fundierte Aussagen zur Funktionsfähigkeit von REACH sind im Prinzip erst nach 2018 möglich. Erst dann liegen zum Beispiel ausreichende Erkenntnisse zu den Einflüssen der Verordnung auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Chemieindustrie sowie insbesondere auf die mittelständischen Unternehmen vor.“

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