Sichere Verwendung von TRI ausschließlich in geschlossenen Reinigungsanlagen
Es ist wichtig zu wissen, dass unter den aktuellen Vorschriften TRI in bestimmten Situationen noch verwendet werden kann. In diesem Fall befürworten die europäischen TRI-Hersteller den sicheren und fortwährenden Gebrauch von TRI für die Metallreinigung ausschließlich in geschlossenen Systemen. Zu diesem Zweck haben sie über die Europäische Vereinigung für chlorhaltige Lösungsmittel (European Chlorinated Solvent Association - ECSA) eine freiwillige Verpflichtung der Industrie (Industry Voluntary Commitment) entwickelt. Diese trägt den Titel "Charta für die sichere Verwendung von TRI bei der Metallreinigung" und wird von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten unterstützt. Diese freiwillige Verpflichtung beinhaltet, dass TRI nach dem Jahr 2010 nicht mehr für die Metallreinigung oder für die Metallentfettung zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, der Nutzer hat ein geschlossenes System und bestätigt, dass TRI ausschließlich in geschlossenen Systemen eingesetzt wird.
Diese Verpflichtung der Industrie ist ein wichtiger Schritt um sicherzustellen, dass TRI für Unternehmen, die auf die einzigartigen Eigenschaften von TRI für die Präzisionsreinigung angewiesen sind, auf dem Markt verfügbar ist und um gleichzeitig gewährleisten, dass TRI sicher eingesetzt wird. "TRI-Hersteller wollen sicherstellen, dass die Richtlinien zur bestmöglichen Produktbetreuung innerhalb der gesamten Versorgungskette eingehalten werden", sagt André Orban, Geschäftsführer der ECSA. "Der Einsatz von TRI ausschließlich in geschlossenen Reinigungssystemen ist unabdingbar, um die Aussetzung am Arbeitsplatz und die Emissionen in die Umwelt zu minimieren."
"Das praktische Resultat ist ganz einfach: Wenn TRI bei der Metallreinigung eingesetzt werden soll, darf dies nur in geschlossenen Reinigungssystemen geschehen. Wir hoffen, dass dies einige Unklarheiten über die fortwährende Verwendung von TRI klären wird."
Die freiwillige Verpflichtung der Industrie soll den TRI-Herstellern bei der Vorbereitung zur Umsetzung der REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) helfen und sollte die Industrie in eine günstige Lage bringen, um die Genehmigung für die weitere Verwendung von TRI in geschlossenen Reinigungssystemen zu erhalten.
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