Squeeze-out Verfahren ALTANA AG: HV-Beschluss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet
Die ordentliche Hauptversammlung der ALTANA AG hatte am 30. Juni 2010 beschlossen, die verbleibenden Aktien auf die Hauptaktionärin SKion GmbH gegen die Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 15,01 Euro je Aktie zu übertragen. Da zwischenzeitlich keine Anfechtungsklagen mehr gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vorliegen, hat die ALTANA AG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung beim Handelsregister in Duisburg angemeldet. ALTANA rechnet damit, dass eine Eintragung des Beschlusses in den nächsten Tagen erfolgt. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gehen kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung auf die SKion GmbH über. Darüber hinaus wird als Folge der Übertragung der Börsenhandel mit ALTANA Aktien eingestellt.
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