REACH: Jetzt beginnt die Registrierungsphase

03.12.2008 - Deutschland

Am 1. Dezember 2008 endete die Vorregistrierungsphase im neuen europaweit geltenden Chemikalienrecht, der so genannten REACH Verordnung. Zugleich begann die Registrierungsphase, deren erste Frist am 1. Dezember 2010 ausläuft. Darauf weist die Bundesstelle Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin.

Unter der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind seit dem 01.06.2008 nahezu alle Chemikalien, die in der EU hergestellt oder importiert werden, ab Mengen von einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig. Dabei müssen verschiedene Daten über die Gefahren des jeweiligen Stoffs eingereicht werden, bevor er auf den Markt gebracht werden darf. Für bestimmte, schon lange auf dem Markt verfügbare Stoffe haben Hersteller und Importeure jedoch die Möglichkeit der Vorregistrierung. Durch die Vorregistrierung verschiebt sich die Pflicht zur Registrierung um einige Jahre nach hinten. Der Stoff kann zunächst ohne Dateneinreichung weiterhin gehandelt werden.

Am 1. Dezember 2008 um Mitternacht (MEZ) endete die Frist zur Vorregistrierung. Inzwischen sind über 2 Millionen Vorregistrierungen aus der gesamten EU bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen; deutlich mehr als die ursprünglich erwarteten 150.000. Über 6.000 deutsche Firmen haben bisher diese Möglichkeit genutzt.

Firmen, die die Vorregistrierungspflicht nicht eingehalten haben, können die entsprechenden Übergangsregelungen nicht in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass der jeweilige Stoff vor einer weiteren Herstellung, beziehungsweise Einfuhr bei der ECHA sofort registriert werden muss. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden.

Doch auch die Firmen, die ihre Stoffe vorregistriert haben, werden jetzt beginnen, die Registrierungsdossiers für ihre Stoffe zusammenzustellen. Hier läuft die erste Registrierungsfrist bis zum 1. Dezember 2010. Ein Austausch der Daten wird in Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) erfolgen, die sich bereits während der Vorregistrierungsphase gebildet haben. Dieser Austausch ist zwingend, um Wirbeltierversuche zu vermeiden. Schließlich dürfen laut Artikel 26 der REACH Verordnung Studien mit Wirbeltierversuchen für einen gleichen Stoff nicht wiederholt werden. Weiterhin verringern sich die Gebühren bei der ECHA, wenn Stoffdaten gemeinsam eingereicht werden.

Die nationale Auskunftsstelle - REACH Helpdesk der Bundesbehörden, eingerichtet bei der BAuA, wird die betroffene Industrie bei der Erfüllung Ihrer Registrierungspflichten unterstützen und beraten.

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