Entscheidung über Chefposten bei Bayer Schering Pharma Anfang Juni erwartet

23.05.2006

(dpa-AFX) Die Entscheidung über die Besetzung des Pharma-Chefpostens nach der Fusion von Bayer und Schering wird nach Aussage aus Branchenkreisen Anfang Juni gefällt. Gunnar Riemann, dem derzeitigen Leiter der Division Pharma bei Bayer HealthCare werden nur geringe Chancen auf den Chefposten der zukünftigen Tochtergesellschaft Bayer Schering Pharma eingeräumt, erfuhr dpa-AFX aus den Kreisen. Bayer will in einer bis zum 31. Mai laufenden Übernahmeofferte in Höhe von 16,5 Milliarden Euro den Berliner Konkurrenten Schering übernehmen. Ein Bayer-Sprecher lehnte am Freitag einen Kommentar zu dem Bericht ab.

Die Personalberatungsfirma Egon Zehnder International soll die Kandidaten beider Unternehmen sichten und dann eine Auswahl empfehlen. Die Entscheidung trifft ein Lenkungsausschuss mit je drei Spitzenmanagern beider Unternehmen. In Köln berieten Anfang Mai Manager von Schering und der Bayer Medizinsparte Bayer HealthCare (BHC) über die Integration. An dem Treffen nahmen auch die beiden Konzernlenker, Werner Wenning von Bayer und Hubertus Erlen von Schering teil.

Der langjährige Bayer-Manager Gunnar Riemann ist seit dem 1. März 2006 verantwortlich für die Division Pharma und seit Mitte Juli 2002 Mitglied des Bayer HealthCare Executive Committee. Riemann war zwischen 1987 und 1991 Betriebsleiter in der Pharma-Produktion. In den Kreisen wird Schering-Finanzvorstand Jörg Spiekerkötter als möglicher Kandidat für einen Einzug in den Bayer HealthCare-Vorstand oder sogar den Konzernvorstand gesehen. "Spiekerkötter konnte durch seine Zeit bei Hoechst Erfahrung in Integrationsfragen sammeln und hat Schering deutlich profitabler gemacht", heißt es in den Kreisen zur Begründung.

Bayer hielt zuletzt 3,58 Prozent an dem Berliner Traditionskonzern. Im Falle einer Angebotsquote von 75 Prozent will Bayer die Offerte verlängern. Eine solch niedrige Quote ist in diesem Stadium normal, weil sich Investoren wie Fondsgesellschaften nicht die Chance auf eine später eventuell noch höhere Offerte vergeben wollen. Unter rechtlichen Gesichtspunkten sind beide Konzerne bis zur endgültigen Annahme des Angebots getrennte Wettbewerber.

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